Wie bekomme ich einen Rollstuhl

Wie Betroffene einen Rollstuhl bekommen

Generell gibt es gute Nachrichten für alle Menschen, die einen neuen Rollstuhl benötigen: Er wird von der Krankenkasse bezahlt! Allerdings brauchen Sie ein Rezept, welches Sie wiederum von Ihrem Hausarzt erhalten. Es kann daher etwas Zeit und Mühe kosten, wenn ein neuer Rollstuhl dringend benötigt wird. Doch die Ausdauer zahlt sich aus, wenn keine privaten Kosten entstehen dürfen.

Maximal eine geringe Zuzahlung von 10 Euro müssen einige Patienten leisten – nichts im Vergleich zu den gesamten Anschaffungskosten. Wer hingegen hohe Ansprüche an den Rollstuhl hat und daher allerlei Extras wünscht, muss die Differenz selbst zahlen. Ob sich das lohnt, kann jeder Betroffene individuell für sich entscheiden.

Das Rezept vom Arzt

Damit Sie ein Rezept bekommen, müssen Sie einen Allgemeinarzt aufsuchen. Es bietet sich an, den normalen Hausarzt zu wählen, weil hier bereits ein Vertrauensverhältnis besteht und der Arzt Ihre Bedürfnisse einschätzen kann. Manche Menschen brauchen den Rollstuhl nur für einen befristeten Zeitraum, zum Beispiel nach einer Operation oder einem Unfall. Der Arzt ermittelt gemeinsam mit Ihnen, wie lange Sie den Rollstuhl brauchen werden und welche konkreten Bedürfnisse Sie an den Rollstuhl haben.

Bei der Auswahl des Rollstuhl sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Vorstellungen von dem betreffenden Arzt gehört und vermerkt werden. Wer nicht klar und deutlich sagt, wozu er den Rollstuhl braucht und was ihm besonders wichtig ist, kann nicht damit rechnen, dass der Arzt schon alles richtig macht. Achten Sie stattdessen darauf, dass das Rezept für den Rollstuhl einvernehmlich mit Ihnen ausgefüllt wird. Das kostet ein wenig Zeit, die Sie erübrigen müssen.

Das Rezept: So konkret wie möglich formulieren

Während des weiteren Arztgesprächs sollten Sie möglichst konkrete Angaben bezüglich des neuen Rollstuhls machen. Dafür ist es wichtig, dass Sie sich vorab über verschiedene Hersteller, Modelle und Ausführungen informieren. Generell darf der ausstellende Arzt keine Modellnummer oder ähnliches auf das Rezept schreiben. Trotzdem gilt: Je genauer die Angaben, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Ihr Wunschmodell auch tatsächlich erhalten.

Der Arzt wird auf dem Rezept, wie oben erwähnt, kein konkretes Modell nennen, aber eine sogenannte Hilfsmittelnummer vermerken. Diese ist wichtig, damit Ihre Krankenkasse genau weiß, auf was es bei Ihrem Rollstuhl ankommt. Die Angabe der Hilfsmittelnummer ist nicht optional, sondern verpflichtend! Jedes Hilfsmittel – wie zum Beispiel Rollstühle, Rollatoren, Krücken und einige mehr – ist in einem Register der Krankenkasse vermerkt. Wenn Ihr Wunschmodell hier vorkommt, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Und nur dann!

Wer bekommt überhaupt einen Rollstuhl?

Einen Rollstuhl können Menschen nur dann beantragen, wenn derjenige nachweislich entweder dauerhaft oder nur vorübergehend darauf angewiesen ist. Ob das der Fall ist, entscheidet in letzter Instanz der Arzt. Meistens bekommen Menschen mit einer dauerhaften körperlichen Behinderung oder Menschen nach einer Amputation einen Rollstuhl. Für Patienten, die den Rollstuhl nur einige Wochen oder Monate benötigen, kommt das Mieten eines Rollstuhls in Betracht. Auch diese Kosten werden von den Krankenkassen getragen.

Ein Rollstuhl muss laut gängiger Regel die Behandlung sichern oder einer Behinderung vorbeugen bzw. die Behinderung ausgleichen. Erfüllt ein Hilfsmittel diesen Anspruch, hat der Patient ein Recht darauf. Ob der Allgemeinarzt oder ein Facharzt den Rollstuhl verschreibt, ist unerheblich.

Von der Krankenkasse den Rollstuhl bekommen

Wenn Sie den Termin beim Arzt wahrgenommen haben und Ihr Rezept in den Händen halten, haben sie natürlich nicht sofort einen Rollstuhl. Nun haben Sie die Möglichkeit, das Hilfsmittel über einen offiziellen Partner von der Krankenkasse zu bekommen.

In den meisten Fällen haben die Krankenkassen spezielle Lieferanten, welche für ein bestimmtes Gebiet verantwortlich sind. Sie erhalten von der Krankenkasse die Angabe darüber, wo sich der nächste offizielle Fachhändler befindet. Leider haben Sie an dieser Stelle nicht die freie Auswahl, wenn es um den Händler geht.

Sie gehen zu dem Fachmann und übergeben ihm das Rezept am besten persönlich. Sollte das nicht möglich sein, können Sie bei vielen Händlern das Rezept auch per Post einreichen. Handelt es sich um ein Standardmodell, ist dieses in den meisten Fällen sofort lieferbar und Sie können den Rollstuhl nach einer kurzen Einweisung gleich mitnehmen. Eine Garantie dafür, dass Ihr Modell auf Lager ist, gibt es natürlich nicht. Die gute Nachricht: Die Krankenkasse trägt die Kosten komplett, abgesehen von einer sehr geringen Zuzahlung.

Wenn Sie sich nicht mit einem Standardmodell zufriedengeben möchten, das in vielen Fällen gebraucht vergeben wird, sollten Sie sich nach einem hochwertigen Modell umsehen. Dafür ist es wichtig, dass Ihr Rezept und das höherwertige Modell übereinstimmen. Sie bekommen in diesem Fall allerdings nur einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet. Die Höhe des offiziellen Zuschusses variiert je nach Kalenderjahr, Diagnose und Krankenkasse. Der Zuschuss wird meistens in der Höhe der Kosten gewährleistet, die ein Standardrollstuhl verursacht hätte. Sie tragen somit sämtliche Mehrkosten, wenn Sie zum Beispiel ein besonders leichtes Modell wünschen. Der Vorteil: Beteiligen Sie sich an den Kosten für den Rollstuhl, geht diese in Ihren privaten Besitz über. Zahlt die Krankenkasse alles, gehört der Rollstuhl nicht Ihnen!

Bei vielen Krankenkassen wie der DAK können Sie den Rollstuhl sogar online beantragen. Genau So haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf pflegegerechte Wohnungsumbauten, wie eine Rollstuhlrampe am Gebäude. 

Besonders leichter Rollstuhl 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.