Wann bekommt man einen elektrischen Rollstuhl von der Krankenkasse?

Ist die Gehfähigkeit im Alter, durch Krankheit oder Unfall extrem eingeschränkt, können ein Elektromobil oder ein elektrischer Rollstuhl ein wahrer Segen sein, die benötigte Mobilität in oder außerhalb der eigenen vier Wände zu gewährleisten. Diese optimalen Hilfsgeräte bei stark eingeschränkter Gehfähigkeit sind allerdings auch nicht gerade günstig. Daher stellt sich die Frage: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Elektromobile oder einen elektrischen Rollstuhl? Was müssen Sie bei der Antragstellung beachten? Im folgenden Beitrag finden Sie hilfreiche Informationen, wie die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse gelingt.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Ein Elektromobil, beziehungsweise ein elektrischer Rollstuhl sind per Gesetz anerkannte Hilfsmittel. Sie sind damit verordnungsfähig. Die Krankenkasse übernimmt die Anschaffungskosten für diese Hilfsmittel ganz oder teilweise, wenn eine Notwendigkeit vorliegt. Ebenfalls übernommen werden die Kosten für das notwendige Zubehör, für die Unterhaltskosten und die Batterien.

Für die Verordnung eines solchen Hilfsmittels müssen folgende Kriterien erfüllt sein, und zwar:

  • Eine Behinderung kann mit diesem Hilfsmittel behoben, vorgebeugt, gemildert oder ausgeglichen werden.
  • Die Erledigung aller Alltagsgeschäfte in oder außerhalb der Wohnung können durch die stark eingeschränkte Gehfähigkeit nicht mehr bewältigt werden.
  • Rollatoren oder ähnliches genügen nicht mehr, ein manueller Rollstuhl kann nicht bedient werden.
  • Sie haben die körperliche und geistige Fähigkeit, einen elektrischen Rollstuhl zu bedienen.
  • Ein Rest Gehfähigkeit ist noch vorhanden.
  • Sie können Elektromobile Witterungs- und Diebstahl geschützt unterbringen.

Informieren Sie sich bereits im Vorfeld darüber, wie viel Ihre Krankenkasse übernimmt, da jede Krankenkasse ihre eigenen Regelungen hat und manche eine Kostenübernahme kulanter handhaben als andere.

Kleiner Tipp: Wenn Ihnen ein Pflegegrad attestiert wurde, haben Sie auch Anspruch auf andere Pflegemittel und Zuschüsse. Ein Gespräch mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse hilft, Förderungen zu erhalten und sich zahlreiche Hilfsmittel zu sichern.

Vergessen Sie auch nicht, wichtiges, benötigtes Zubehör wie Rollstuhlrampen oder ähnliches in Ihre Überlegung mit einzubeziehen.

Wie stellt man einen Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse?

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Notwendigkeit eines Elektromobils bescheinigen. Tipp: Es ist sogar sinnvoll, sich von verschiedenen Stellen wie einem Facharzt, Ihres Therapeuten oder ähnlichem die Notwendigkeit bescheinigen zu lassen. Je mehr, desto besser die Chancen auf Übernahme.

Mit dieser Bescheinigung können Sie nun ein Fachgeschäft aufsuchen. Erkundigen Sie sich vorab, mit welchen Sanitätshäusern Ihre Kranken- oder Pflegekasse zusammenarbeitet, denn an diese Auswahl sind Sie beim Kauf eines Elektromobils gebunden. Achtung: die gewählten Elektromobile müssen zwingend über eine Hilfsmittelnummer verfügen, ohne werden sie nicht akzeptiert.

Fahren Sie die Elektromobile auf jeden Fall im Sanitätshaus zur Probe. Mit welchem der angebotenen Modelle kommen Sie am besten zurecht? Welches Modell verfügt über alle Kriterien, die Sie wünschen – zum Beispiel eine lange Reichweite der Batterien? Von dem Modell, welches Ihnen am besten gefällt, lassen Sie sich die genaue Bezeichnung und – ganz wichtig – die Hilfsmittelnummer notieren. Bedenken Sie bei der Größe des Elektromobils auch an den vorhandenen Platz in Ihrer Wohnung oder im Hausflur und die eventuell benötigten Rollstuhlrampen.

Mit diesen Informationen ist nun wieder ein Besuch bei Ihrem Arzt nötig. Dieser stellt Ihnen nun die Verordnung für das Hilfsmittel aus. Bitten Sie Ihren Arzt, die genaue Bezeichnung des Elektromobils in die Verordnung aufzunehmen, damit Sie auch das gewünschte Modell erhalten. Elektromobile beziehungsweise elektrische Rollstühle fallen in kein Arzneimittelbudget, es gibt hier also keine Kostengrenze. Suchen Sie sich also das Beste für sich heraus, unabhängig der Kosten.

Bitten Sie Ihren Arzt auch, so gründlich wie möglich Ihre Notwendigkeit in der Verordnung darzustellen. Je besser es umschrieben ist, umso größer wiederum die Chancen auf komplette Übernahme.

Zurück zum Fachgeschäft. Sie übergeben dem Sanitätshaus die Verordnung, die diese zusammen mit einem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse weiterleitet.

Bei diesen großen Krankenkassen geht ein Antrag auch online

DAK-Gesundheit
KKH (nach Registrierung)
 

Weitere Information zur Kostenübernahme

Der Antrag wurde gestellt und im besten Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Hierzu muss noch erwähnt werden, dass es sich bei Elektromobilen nicht um Ihr Eigentum, sondern um eine Leihgabe des Sanitätshauses handelt. Kassenmodelle sind in der Regel nicht neu, sondern gebrauchte Elektromobile. Mit viel Glück erhalten Sie jedoch ein neues Modell.

Sollte Ihre Krankenkasse Ihren Antrag im ersten Schritt ablehnen, ist das noch keine endgültige Entscheidung. Zuerst wird dann der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Ihren Fall tätig und überprüft noch einmal, ob die Ablehnung rechtens ist oder ob die Notwendigkeit eines Elektromobils tatsächlich vorliegt und Sie das Gerät auch bedienen können.

Wird auch hier gegen Sie entschieden, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Lassen Sie sich dabei am besten von Ihrem Arzt helfen.

Alternativ, falls auch Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie sich eines der Elektromobile privat kaufen oder privat bei einem Sanitätshaus mieten. Ein großer Vorteil beim Privatkauf oder der privaten Miete ist, dass Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen gebunden sind. Krankenkassen übernehmen als Beispiel nur Modelle, die nicht schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren. Möchten Sie ein schnelleres Modell, müssten Sie die Mehrkosten dafür auch selber tragen. Beim Privatkauf können Sie von vornherein selber entscheiden.

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