Rollstuhlrampe Steigung – wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?

Rollstuhlrampen ermöglichen Rollstuhlfahrer/-innen einen leichteren Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Wohnungen und Häusern. Die Rampen Steigung ist entscheidend dafür, wie leicht eine Rampe befahren werden kann. Wie die Rollstuhlrampe Steigung berechnet wird und wie steil eine Rampe sein darf, zeigt der folgende Ratgeber.

Maximale Rollstuhlrampe Steigung

Maßgeblich für die Gestaltung und Ausführung von Rollstuhlrampen sind die Angaben in der DIN-Norm 18040. Diese Norm besteht aus zwei Teilen. Normierungen für den öffentlichen Bereich enthält DIN 18040-1. Empfehlungen und Normierungen für den privaten Bereich sind in DIN 18040-2 enthalten. 

Nach DIN 18040-1 darf die Steigung einer Rampe im öffentlichen Bereich maximal 6 % betragen. Das heißt, bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Wegen und Plätzen ist eine mindestens 1 Meter lange Rampe erforderlich, um eine Stufe oder Schwelle mit einer Höhe von 6 cm zu überwinden. Im privaten Bereich kommen die Vorgaben in DIN 18040-2 zur Anwendung. Diese Angaben sind jedoch nicht gesetzlich verpflichtend. Sie dienen lediglich als Orientierung. Die folgenden maximalen Rampensteigungen für private Gebäude werden empfohlen:

  • Selbstfahrer/-innen: 6 %
  • kräftige Selbstfahrer/-innen: 6 % – 10 %
  • Rollstuhlfahrer/-innen mit schwachem Helfer: bis 12 %
  • Rollstuhlfahrer/-innen mit einem kräftigen Helfer: 12 % – 20 %
  • Rollstühle mit Elektroantrieb: bis maximal 20 %

Eine Rollstuhlrampe mit einer Steigung von 6 % gilt allgemein als von Selbstfahrer/-innen gut befahrbar. Gut trainierte und kräftige Rollstuhlfahrer/-innen können Rampensteigungen bis zu etwa 10 % in der Regel ohne fremde Hilfe bewältigen. Stehen Helfer zur Verfügung, kann die Rampensteigung zu 20 % betragen, vorausgesetzt der oder die Helfer/-in ist kräftig genug. 20 % ist die maximal empfohlene Steigung für Rollstuhlrampen. Diese Obergrenze sollte auch für Rollstühle mit Elektroantrieb eingehalten werden. Bei Rollstühlen mit Elektroantrieb ist darüber hinaus unbedingt die vom Hersteller angegebene maximale befahrbare Steigung zu beachten. Nicht jeder Elektrorollstuhl kann Rampen mit einer Steigerung von 20 % befahren.

Grundsätzlich sollte auch im privaten Bereich eine möglichst geringe Steigung gewählt werden. Je geringer die Steigung der Rampe ist, umso einfacher und komfortabler ist die Benutzung für Rollator- und Rollstuhlfahrer/-innen. Wie lang eine Rampe sein muss, um eine bestimmte Steigung nicht zu überschreiten, kann leicht selbst berechnet werden. Bei einer Schwellenbrücke – die kleinste Steigungen überwindet – ist die Steigung beispielsweise minimal. 

Erforderliche Rampenlänge für Rollstühle berechnen – so gehts

Bevor eine Rollstuhlrampe gekauft und installiert wird, sollte überlegt werden, wer die Rampe benutzen muss. Erfolgt die Benutzung ausschließlich durch Selbstfahrer/-innen oder steht immer ein kräftiger Helfer zur Verfügung? Hiernach richtet sich die maximale Steigung der Rampe. In einem nächsten Schritt wird die Höhe der zu überwinden Treppe oder eines anderen Hindernisses beispielsweise einer Türschwelle ermittelt. Wenn die Höhe einer Treppe nicht im Ganzen gemessen werden kann, werden die Höhen der einzelnen Stufen gemessen und anschließend addiert. Mit diesen beiden Angaben, der maximalen Steigung und der Höhe des Hindernisses kann die benötigte Rampenlänge mit der folgenden Formel berechnet werden:

Höhe der Treppe in cm / Steigung in % = Länge der Rampe in Metern

Ein Beispiel für die Berechnung der erforderlichen Rampenlänge

Angenommen die Höhe der Treppe oder des Hindernisses beträgt 36 cm. Die Rampe muss von Selbstfahrer/-innen ohne Hilfsperson befahren werden können. Die maximale Steigung der Rampe soll daher maximal 6 % betragen. Daraus ergibt sich:

36 cm / 6 % = 6 Meter Rampenlänge

Die Rampe muss 6 m lang sein, damit die Steigung zur Überwindung des 36 cm hohen Hindernisses maximal 6 % beträgt. Ergibt sich anhand dieser Berechnung eine Rampenlänge von mehr als sechs Metern, muss unabhängig von der Steigung ein Zwischenpodest mit einer Länge von 1,5 m in die Rampe eingebaut werden. Diese Vorgabe ist für Rampen im öffentlichen Bereich zwingend, für Rampen im privaten Bereich nur eine Empfehlung.

Berechnung der Rampen Steigung

Beim rollstuhlgerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses ist die Länge der Rampe oft durch die baulichen Gegebenheiten begrenzt. In diesen Fällen kann die Steigung der Rampe bei einer vorgegebenen Länge ebenfalls einfach ermittelt werden. Beispielsweise, wenn eine Schwelle mit einer Höhe von 15 cm überwunden werden muss und für die Rampe eine maximale Länge von 2 Metern möglich ist. Mit diesen Werten kann die Steigung der Rampe anhand der folgenden Formel berechnet werden:

Höhe des Hindernisses in cm / Länge der Rampe in m = Steigung der Rampe in %

Durch Einsetzen der Werte in diese Formel ergibt sich bei diesem Beispiel eine Steigung der Rampe von 15 cm / 2 m = 7,5 % 

Eine Rollstuhlrampe mit einer Steigung von 7,5 % kann von kräftigen Selbstfahrer/-innen oder mit einem Helfer noch relativ leicht überwunden werden.

 

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