Badezimmer altersgerecht umbauen

Viele Senioren haben trotz ihrer Einschränkungen den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer Wohnung zu bleiben. Bauliche Maßnahmen sind oftmals unerlässlich. Der Aufwand ist abhängig von der derzeitigen Wohnsituation, dem Gesundheitszustand, der Mobilität und den individuellen Bedürfnissen. Erfahrungsgemäß sind im Bad umfangreiche Änderungen nötig. Es muss meist komplett umgestaltet werden.

Was ist am wichtigsten bei einem altersgerechten Badumbau?

Ziel des Umbaus ist ein barrierearmes Badezimmer, das Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Komfort bietet, wenn die Mobilität eingeschränkt ist. Eine gute Planung ist nötig, um alle Bedürfnisse erfüllen zu können. Am besten ist es, Fachleuten die Sanierung zu überlassen.

Die Grundfläche des Badezimmers ist insbesondere in älteren Häusern knapp bemessen. Eine geschickte Neuanordnung der sanitären Einrichtung ist deshalb erforderlich. Um Bewegungsraum zu schaffen, muss die alte Badewanne deshalb oft weichen. Sie kann durch eine bodengleiche Dusche ausgetauscht werden, die sicher, komfortabel und pflegeleicht ist.

Die Armaturen lassen sich durch Unterputz-Armaturen ersetzen, sodass nur der Wasserauslauf mit seinen Bedienelementen zu sehen ist. Moderne Thermostate verhindern Verbrühungen. Auf dem Fußboden sollten rutschfeste Fliesen verlegt werden, das vermeidet Stürze. Für die Duschtasse gibt es Antirutschbeläge.

Als vorteilhaft können sich auch eine Toilette mit erhöhter Sitzposition und ein höhenverstellbarer Waschtisch erweisen. Wichtig sind zudem Haltegriffe, gut erreichbare Ablagen und ein klappbarer Sitz für die Duschkabine.

Außerdem muss das Lichtkonzept passen. Das gesamte Bad und insbesondere die Funktionsbereiche müssen gut ausgeleuchtet sein.

Welche Stolpersteine und Probleme können beim Badumbau auftreten?

Nicht immer lassen sich alle Wünsche umsetzen. Die baulichen Gegebenheiten geben die Möglichkeiten vor. Oftmals werden die finanziellen und zeitlichen Dimensionen des Vorhabens unterschätzt. Zwei bis drei Monate sind allein für die Planung und die Vorbereitung des Umbaus zu veranschlagen. Der Badumbau selbst dauert meist fünf bis zehn Tage. Da das Bad in dieser Zeit kaum zu nutzen ist, muss eine Alternative zur Verfügung stehen. Gehören mehrere Personen zum Haushalt, müssen alle Bedürfnisse und Wünsche einfließen. Das ist insbesondere der Fall, wenn Kinder das Bad mit nutzen. Es ist darauf zu achten, die bestehenden Elektro- und Wasserleitungen mit in den Badumbau einzubeziehen. Selbst wenn sie noch einigermaßen intakt wirken, sollte ein Austausch erfolgen. Bei Bädern ohne Fenster ist eine Belüftungsanlage unerlässlich. Fehlt sie, entsteht ein ungünstiges Raumklima, das der Entstehung von Schimmel beste Voraussetzungen bietet. Zu einem Ärgernis kann zudem der Öffnungsradius der Türen führen, wenn dieser in der Planung vergessen wurde. Stoßen Badtür oder Duschabtrennung beim Öffnen an die Toilette oder den Waschtisch, ist das im Nachhinein kaum zu ändern.

Welchen Anspruch habe ich als Mieter?

Wer eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus besitzt, kann das Bad in der Regel problemlos barrierefrei umbauen lassen. Aber auch pflegebedürftige oder ältere Mieter haben ein Recht auf einen Umbau. Ganz ohne den Vermieter geht es allerdings nicht. Er muss jedoch seine Einwilligung geben, wenn die Notwendigkeit besteht. Viele Vermieter übernehmen sogar die barrierefreie Umgestaltung. Es ist dann aber mit einer Erhöhung der Miete zu rechen.

Übernimmt der Mieter selbst die Baumaßnahmen, muss er diese bezahlen. Der Vermieter hat kein Mitspracherecht bei der Umsetzung. Er kann allerdings bei Auszug auf einen Rückbau bestehen. Es ist deshalb wichtig, vorab eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind kleinere Umbauten, wie etwas das Anbringen von Haltegriffen oder einer Toilettensitzerhöhung, da sie rückgängig gemacht werden können.

Gibt es Fördermittel

Der altersgerechte Umbau einer Wohnung wird in vielen Fällen vom Staat über die KFW-Bank gefördert. Beim Badumbau sind beispielsweise eine Veränderung der Raumaufteilung, die Schaffung einer ebenerdigen Dusche und die Modernisierung aller weiteren Sanitärobjekte durch einen Zuschuss förderfähig. Besteht eine Pflegestufe, dürfen zudem Zuschüsse durch die Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Ausstattungsgegenstände wie Haltegriffe zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln.

Was gehört noch dazu?

Um die Wohnung und das besagte Bad überhaupt erst zu erreichen, wird in vielen Fällen eine Rollstuhlrampe benötigt, wenn die Wohnung nicht gerade ebenerdig ist. Wie sie Ihren Hauseingang barrierefrei umbauen, erfahren Sie hier. Erfahren Sie mehr über die gängigste Rollstuhl Breite.